Finanzierung

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Finanzierung

Entscheidend für den Ausbau der Straßenbahnanbindung ist ein angemessenes Verhältnis von Kosten und Nutzen dieser. Dies ist auch die Fördervoraussetzung für Bundes- und Landesmittel zur Unterstützung des Vorhabens. 

Berechnet wird dies durch den sogenannten Nutzen-Kosten-Faktor (NKU). Ist dieser Faktor größer als 1, bedeutet das, dass beispielsweise bei einer Neubaustrecke der Nutzen die Kosten übersteigt und somit förderfähig ist. Durch eine Neuerung des Bewertungsverfahrens des NKU werden seit dem 1. Juli 2022 nun auch Umweltaspekte in die Bewertung einbezogen. Das heißt emissionsfreie Verkehrsträger*innen wie beispielsweise die Straßenbahn werden nun entsprechend besser bewertet als beispielsweise Dieselbusse. Der NKU-Faktor für die Anbindung nach Weiterstadt betrug in einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2019 bereits 1,27. Eine Bewertung der Straßenbahn in Richtung Groß-Zimmern ist aktuell unter Anwendung der neuen Kriterien geplant. Sobald auch zu dieser Achse ein positives Ergebnis vorliegt, kann eine Förderung bei Bund und Land beantragt werden und ein weiterer Schritt in Richtung Vorhabenrealisierung ist geschafft. 

So wird die Streckenerweiterung finanziert 

Sollte das Vorhaben (Anbindung von Groß-Zimmern und Weiterstadt) förderfähig sein, werden in Absprache mit dem Land Hessen verschiedene Fördermodelle des Landes, des Bundes und evtl. auch auf europäischer Ebene geprüft werden.  

Die STRADADI selbst verfügt über ein Budget für Personal und kann Ingenieurbüros für Planungs- und Gutachtenleistungen beauftragen.  

Die Kosten für die neuen Straßenbahnstrecken hängen von vielen Faktoren ab, die sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur grob abschätzen lassen. Im Zuge der weiteren Planungsschritte werden Kostenberechnungen für den Bau der neuen Straßenbahntrassen erstellt.